Dienstleistungen

Unser Tätigkeitsbereich umfasst folgende Dienstleistungen:

Silberner Kanalreinigungs-LKW der Firma Eckhardt Schwarz mit Firmenlogo, Kontaktdaten und Aufschrift 'Rohr- und Kanalreinigung • TV-Kanaluntersuchung'

Unser Unternehmen führt das Gütezeichen Kanalbau Gruppe

Das Gütezeichen kennzeichnet Unternehmen, die dauerhaft einer regelmäßigen Eigen- und Fremdkontrolle mit besonderen Prüf-Obligenheiten unterliegen. Nachfolgend können Sie einen Auszug der zur Führung des Gütezeichens erforderlichen Regelungen einsehen. Durch das Gütezeichen garantieren wir Ihnen qualitativ und fachlich hochwertige Arbeit in allen Einsatzbereichen.

Anforderungen Gütesicherung

Jedes Reinigungsfahrzeug ist bei der Kanalreinigung aus sicherheitstechnischen Gründen mit mindestens zwei Personen besetzt.

Am Fahrzeug ist ein Schild mit Angabe der technischen Gerätedaten angebracht.

Wöchentlich werden Funktionsprüfungen der Aggregate durchgeführt.

Die Reinigungsleistung jedes Fahrzeuges wird protokolliert.

1x wöchentlich prüft der Einsatz-/Bauleiter die fachgerechte Abwicklung einer Reinigungsmaßnahme jedes Fahrzeugs.

Die Fremdüberwachung erfolgt mindestens 1x jährlich.
Hierbei werden die wöchentlichen Funktionsprüfungen als auch die wöchentliche Prüfung des Reinigungseinsatzes je Fahrzeug auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.

Die Bestätigung der jährlich durchgeführten UVV Schulung ist vorzulegen.

Eigenüberwachung

Für jede Reinigungsmaßnahme wird eine nachvollziehbare Dokumentation geführt.
Folgende Protokollierung wird im Zuge der Eigenüberwachung mindestens vorgenommen:

Die Nachweise werden in Prüfprotokollen geführt und in den Eigenüberwachungsunterlagen abgelegt.

Die Dokumentation der Eigenüberwachung enthält auch die Fehlerprotokolle, die getroffenen Maßnahmen zur Beseitigung der Fehler und die Wiederholungsprüfungen.

Für die Nachweise sind entsprechende Protokolle zu führen und in den Eigenüberwachungsunterlagen abzulegen.

Fremdüberwachung

Fachfirmen mit Gütezeichen Kanalbau der Beurteilungsgruppe „R“ sind Bieter, die eine Eigen- und Fremdüberwachung nachweisen.

Beim Firmenbesuch prüft und bewertet der vom Güteausschuss beauftragte Prüfingenieur stichprobenweise die Einhaltung und Dokumentation der der jeweiligen Beurteilungsgruppe zugehörigen Anforderungen, einschließlich der Dokumentation der Eigenüberwachung.

Bei Nichteinhaltung der Anforderungen kann für die notwendige und mögliche Mängelbeseitigung ein Termin für eine zeitnahem Wiederholungsprüfung festgelegt werden. Die fremdüberwachende Stelle kann eine Wiederholungsprüfung vereinbaren.

Vom Ergebnis jeden Baustellen- und Firmenbesuchs erstellt der Prüfer ein Protokoll. Jeweils eine Ausfertigung davon erhalten die Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft und der Gütezeichenbenutzer.

Die Überprüfung der Qualifikation eines Gütezeicheninhabers in der Beurteilungsgruppe „R“ erfolgt durch in der Regel einen Baustellenbesuch und einen Firmenbesuch pro Jahr.

Werden Mängel in der Gütesicherung festgestellt, verhängt der Vorstand auf Vorschlag des Güteausschusses Ahndungsmaßnahmen gegen den Zeichenbenutzer:

Auftragsvergabe

Ziel der RAL-Gütesicherung ist es, die fachgerechte Prüfung der Dichtheit von Abwasserleitungen und -kanälen Schächten und Grundstücksentwässerungsanlagen zu gewährleisten und in bezug auf die Eignung eines Bieters eine Grundlage für einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Der Auftraggeber stellt eindeutige Anforderungen an den Auftragnehmer (Gütesicherung RAL-GZ 961).

Bei der Vergabe von Bau-, Sanierungs-,Inspektions- oder Reinigungsleistungen für Abwasserleitungen und -kanäle sowie deren Dichtheitsprüfung vergewissert sich der öffentliche Auftraggeber gemäß VOB bzw. VOL der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Auftragnehmers.

Auftragnehmer weisen mit dem Gütezeichen ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nach und unterliegen gemäß den Anforderungen der RAL-Gütesicherung GZ 961 einer regelmäßigen Fremdüberwachung hinsichtlich Personal, Betriebseinrichtungen und Geräte sowie vergabe von Arbeiten an Subunternehmer.

Verstöße werden geahndet. In schwerwiegenden Fällen wird das Gütezeichen entzogen.